Nds. Stufenplan fußt weiterhin auf verfassungswidrigen Pauschalisierungen in der Gastronomie
Die Freien Demokraten Aurich/Norden begrüßen die längst überfälligen weiteren
Schritte der Lockerung. Unverständlich bleibt jedoch, warum sich auch die
niedersächsische Regierung erneut auf willkürliche Vorgaben geeinigt hat. „Die bisher
vorliegenden Urteile zu der verfassungswidrigen Festlegung einer ausgedachten
Quadratmeterbeschränkung für Einzelhandel sollte allen Regierungen in Deutschland
gezeigt haben, dass die rechtstaatlichen Grundsätze unserer Gesetzgebung auch
weiterhin gelten“, erklärt Pressesprecherin der FDP Aurich/Norden Sarah Buss. Anstatt
nun endlich haltbare Anknüpfungstatsachen für die Beschränkungen zu nennen wie
bspw. konkrete Hygienekonzepte und Personenbeschränkungen im Verhältnis zur
Fläche, greift die niedersächsische Regierung wieder zu Pauschalen und führt erneut
die Regel auf, dass bspw. Gastronomiebetriebe nur mit 50% ihrer Fläche öffnen dürfen.
Diese Regelung kann keiner vernünftigen Prüfung standhalten, da die einzig validen
Kriterien für die weiteren Beschränkungen die individuellen Gegebenheiten je
Unternehmen sein dürfen; im Einzelhandel, in der Gastronomie und überall sonst.
„Neben dieser grundsätzlichen Kritik ist in der aktuellen Regelung so ziemlich alles
unklar geblieben. Das schafft Rechtsunsicherheit und birgt viele justiziable Gefahren“,
meint Christian Fuchs, stellvertretender Vorsitzender des FDP Kreisverbands Aurich/
Norden und selbst Hotelbetreiber. „Wir vermissen außerdem konkrete Lösungen für
all diejenigen, die von dem Stufenplan noch immer nicht profitieren“, erläutert Sarah
Buss. Gerade viele Gastronomiebetriebe kalkulieren ohnehin mit knappem Raum und
können ihre Betriebe unter den nun bald gewährten Lockerungen immer noch nicht
wirtschaftlich betreiben. Dies mag infektiologisch geboten sein, erfordert dann aber
aus Sicht der Freien Demokraten Aurich/Norden ein besseres und unbürokratisches
Hilfsangebot für eben genau diese Berufsgruppen.
Die FDP Aurich/Norden fordert konkret die schnelle Genehmigung von
Erweiterungen der Außenflächen von Gastronomiebetrieben ohne zusätzliche
Gebühren, um den Betrieben wenigstens bei gutem Wetter die Möglichkeit der
Bewirtung zu ermöglichen.