Stundung von Pachtzinsen wg. Coronabeschränkungen

Einen Erlass der Pachtzinsen dagegen darf es derzeit schon aus rechtlichen Gründen nicht geben. Das niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz verpflichtet städtische Verpächter dazu, einen angemessenen Pachtzins zu verlangen. Nicht zuletzt um etwaigen Wettbewerbsverzerrungen vorzubeugen, gilt dies insbesondere in der aktuellen Lage. Ein Pächter der öffentlichen Hand darf gegenüber anderen Pächtern nicht bessergestellt werden. Das bedeutet nicht, dass man Unternehmer im Regen stehen lässt. Es ist den betroffenen Akteuren laut Presseberichten deutliche gemacht worden, dass niemand ein Interesse an deren wirtschaftlichem Untergang hat. Um letztendlich jedoch eine Entscheidung hinsichtlich eines Teilverzichts bzgl. der Pachtzinsen fällen zu können, müssen zur Überzeugung der Freien Demokraten der Stadt Aurich sämtliche Zahlen der betroffenen Pächter gegenüber der Auricher Bäder- und Hallengesellschaft (AHB) offengelegt werden und durch diese am Ende entschieden werden, wie weit man auch finanziell entgegenkommen kann. Die AHB, deren Aufsichtsräte und letztlich auch die Kommunalverfassung sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, so dass durch unsere Forderung ausdrücklich kein öffentlicher Offenbarungseid verlangt wird. Ein Verzicht muss angesichts der eigenen finanziellen Lage der Auricher Bäder- und Hallengesellschaft das letzte Mittel sein. Sicherlich wird über Rückzahlungspläne mit gebührendem Zeitablauf zu sprechen sein. Hierzu stellt sich auch die Frage, inwieweit der jeweilige Antragssteller beispielsweise Wirtschaftsförderungen vom Staat in der Krisenzeit erhalten hat, wie viele Mitarbeiter auch in der Krise weiter beschäftigt wurden und wie die Zukunftsperspektive hinsichtlich der vom Pächter generierten Arbeitsplätze ist. Ein Erlass zum jetzigen Zeitpunkt wäre aus Sicht der Freien Demokraten Aurich nicht nur rechtswidrig, sondern auch unwirtschaftlich.